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Die Christliche Medieninitiative pro e.V. ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wetzlar vom 07.07.2021 (Steuernr. 3925051027) als Körperschaft gem. §5 Abs. 1. Nr. 9 KSTG anerkannt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen religiösen Zwecken dient. Ihre Spende ist bei der Berechnung der Lohn- bzw. Einkommensteuer abzugsfähig.